Arbeitsrecht

Frau Rechtsanwältin Sonja Jäger ist durchgehend seit 1996 im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Die Beratung sowohl auf Arbeitnehmer-, als auch auf Arbeitgeberseite sorgt stets für einen objektiven Blickwinkel, der es erlaubt Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.

Im Bereich des Individualarbeitsrechts begleiten wir Sie vom Einstellungsgespräch über den Arbeitsvertrag bis hin zur Abmahnung und Kündigung, einschließlich Aufhebungsvertrag, Abfindung und Arbeitszeugnis.

  • Einstellungsgespräch
    Es liegt im besonderen Interesse des Arbeitgebers die Eignung eines Bewerbers für die zu besetzende Stelle einschätzen zu können. Allerdings sind nicht alle ggf. im Interesse des Arbeitgebers liegenden Fragen erlaubt. Schranken ergeben sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Bewerbers und dem Diskriminierungsverbot im AGG.
  • Arbeitsvertrag
    Die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsvertrages ist sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer von maßgebender Bedeutung. Obgleich für den Arbeitsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt, wird diese in einer Vielzahl von Fällen durch gesetzliche oder tarifliche Normen und Rechtsprechung eingeschränkt. So bedürfen beispielsweise Regelungen zur Arbeitszeit, der Arbeitsvergütung, Urlaub, Altersteilzeit, Teilzeitarbeit und befristete Verträge besonderer Aufmerksamkeit.
  • Abmahnung und Kündigung
    Dem Arbeitgeber ist daran gelegen, eine rechtssichere Kündigung auszusprechen. Im Vorfeld der Kündigung sind insoweit viele Risiken zu beachten und damit auszuschalten.
    Arbeitnehmer sollten demgegenüber wissen, wann es sinnvoll ist, einer Kündigung
    - auch gerichtlich - entgegenzutreten.
    Wir bieten Ihnen umfassende Beratung im Bereich des Kündigungsschutzes, insbesondere bei fristlosen Kündigungen sowie ordentlichen Kündigungen im Rahmen von personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Kündigungen. Dies gilt selbstverständlich auch im Falle einer ausgesprochenen Änderungskündigung.
  • Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag
    Auch die Gestaltung eines Aufhebungsvertrages ist sowohl für Arbeitgeber-, als auch für Arbeitnehmerseite von maßgeblicher Bedeutung. Auf Regelungen zur - widerruflichen oder unwiderruflichen - Freistellung des Arbeitnehmers, zu Abfindungszahlungen, Urlaubsabgeltung und Einhaltung oder Nichteinhaltung von Kündigungsfristen ist besonderes Augenmerk zu legen. Dies gilt insbesondere im Bezug auf steuer- und sozialversicherungsrechtliche Problematiken (Sperrfristen, Anrechnung von Abfindungsbeträgen, etc.)
  • Abfindung
    Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber - insbesondere im Fall einer betriebsbedingten Kündigung - sei eine Abfindung zu zahlen. Dies ist jedoch nicht der Fall:
    Zu einer Abfindungszahlung kommt es dann nicht, wenn der Arbeitgeber eine rechtmäßige Kündigung ausspricht. Gleichwohl ist in der betrieblichen Praxis die Frage nach einer möglichen Abfindungszahlung von großer Bedeutung.
  • Arbeitszeugnis
    Da ein schlechtes Arbeitszeugnis das berufliche Fortkommen erheblich behindern kann, ist für den Arbeitnehmer ein gutes Zeugnis unter Umständen von existentieller Bedeutung. Es ist also wichtig, zu erkennen, ob sich in einem Zeugnis versteckt negative Aussagen finden.
    Im Gegenzug ist es für den Arbeitgeber, schon aus haftungsrechtlichen Gründen, bedeutsam, den Spagat zwischen einer wohlwollenden Zeugnisformulierung und dennoch der Wahrheit entsprechenden Angaben zu finden.



Auch im Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes ergeben sich sowohl für Arbeitgeber, Betriebsrat als auch Arbeitnehmer eine Vielzahl von Fragen.

  • Betriebsrat
    Welche Kompetenzen, Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat? In welchen Angelegenheiten steht dem Betriebsrat ein Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrecht zu? Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ist von enorm wichtiger Bedeutung. Die Grundsätze regelt dabei das Betriebsverfassungsgesetz.
  • Betriebsvereinbarung
    Welche Inhalte können geregelt werden? Wie kommt eine Betriebsvereinbarung zustande? Welche Schranken werden der Regelungsmacht der Betriebspartner gesetzt? Auch hier bedarf es zur Vereinbarung einer wirksamen Betriebsvereinbarung wichtiger Detailkenntnisse.
  • Tarifvertragsrecht
    Wer ist Partei des Tarifvertrages? Wie weit geht der Geltungsbereich eines Tarifvertrages? Wie wirken tarifvertragliche Normen?


Die vorliegend aufgeworfenen Fragen machen deutlich, dass umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig sind, um die Materie Arbeitsrecht „rechts“sicher zu beherrschen.

Gerne stellen wir Ihnen unser Know-how und unsere Erfahrung zur Lösung Ihrer Probleme zur Seite

 

Im Bereich Personalmanagement arbeitet Frau Rechtsanwältin Jäger vorwiegend mit Führungskräften aus der Bankenbranche, Rechtsanwälten und Gerichten zusammen. Ihr langjähriger systemischer Blick auf die einzelnen Konfliktparteien erleichtert den Umgang mit streitigen Rechtsangelegenheiten. Darüber hinaus sind kommunikationspsychologische Aspekte in Ihren Beratungen und Verhandlungen von großer Bedeutung. Als Coach bietet Ihnen Frau Jäger eine strukturierte, lösungsorientierte Arbeitsweise, Reduktion von Komplexität und Schaffung von Klarheit.

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