Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Bereich des klassischen Bankrechts sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Rechtsfragen zum Zahlungsverkehr, Kredit- und Einlagengeschäft.

  • Beginnend mit der Eröffnung des Bankkontos bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung, befassen wir uns dabei insbesondere mit Fragen der ordnungsgemäßen Kontoführung, Kontovollmachten, der Berechtigung zur Gebührenerhebung, der Kündigung von Darlehen, der wirksamen Bestellung und Verwertung von (Dritt-) Sicherheiten (Mitverpflichtungserklärungen, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen und –abtretungen, Grundschulden ect.) und dem Überweisungs- und Lastschriftverkehr. Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit von Widerrufsbelehrungen und die Wirksamkeit von Kündigungen von Sparverträgen (sog. Prämien- oder Bonussparer) und Bausparverträgen.

    Daneben bieten wir Problemlösungen im Falle der Kundeninsolvenz und den damit zusammenhängenden Besonderheiten.

Auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechtes befassen wir uns vorwiegend mit der

  • Abwehr oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund Beratungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit dem Verkauf bzw. Erwerb von Wertpapieren und Beteiligungen aller Art (sog. Finanzberaterhaftung). Dies gilt insbesondere für alle Formen der auf dem Markt befindlichen Schiffsfonds, Immobilienfonds, Containerfonds, Lebensversicherungsfonds oder Medienfonds. Wir beraten Sie auch im Bereich Aktien und Anleihen sowie Swaps.

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