Erbrecht
Im Erbrecht bedarf es bereits zu Lebzeiten einer umfassenden Beratung zur Gestaltung des Testamentes oder Erbvertrages, einschließlich der steuerlichen Auswirkungen.
Nach Eintritt des Erbfalles sind Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer über ihre Rechte zu beraten und die notwendigen Schritte zu ihrer Durchsetzung einzuleiten.
Unsere Leistungen
- Testamentsgestaltung
- Beratung und Gestaltung von Erbverträgen
- Gesetzlichen Erbrecht, abhängig vom Güterstand der Eheleute
- Pflichtteil, Pflichteilsergänzung, Vermächtnisse
- Testamentsanfechtung
- Widerruf von Testamenten / Aufhebung von Erbverträgen
- Auseinandersetzungen der Erbengemeinschaft
- Steuerliche Auswirkung im Zusammenhang mit Testamenten und Erbverträgen