Leasing und Factoring
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei bildet das Leasing und Factoring.
- Wir prüfen für Sie die Wirksamkeit geschlossener Verträge, insbesondere im Hinblick auf die Gefahrtragung und Gewährleistung (leasingtypische Abtretungskonstruktion). Weiterhin stehen wir Ihnen bei der Abwicklung beendeter Leasingverträge und der Berechnung des leasingtypischen Schadensersatzes zur Seite. Selbstverständlich auch im Fall der Insolvenz des Leasingnehmers, des Leasinggebers oder des Lieferanten.