Brauerei- und Gaststättenrecht

Das Rechtsverhältnis Brauerei – Gastwirt beschäftigt seit jeher die Rechtsprechung in besonderem Maße. Von besonderer Bedeutung sind dabei die sog. Bier- bzw. Getränkelieferungsverträge, also längerfristige Bezugs- bindungen von Gastwirten an Brauereien und Verleger. In diesem Zusammenhang ergeben sich meist zwangsläufig Fragestellungen zu

  • Inhalt, Umfang und Dauer der Ausschließlichkeitsbindung und Abgrenzung zur sittenwidrigen Bezugsbindung
  • Koppelung mit Darlehensgewährung und Inventargestellung
  • Mindestbezugsregelungen
  • Fremdbezug
  • Lieferantenbenennung
  • Übertragungsrechten/-pflichten
  • Schadensersatz bei Leistungsstörungen (insbesondere bei Minder- oder Fremdbezug)
  • Vertragsstrafenregelungen
  • Kündigungsrechten

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch eine umfassende Beratung in Angelegenheiten der Geschäftsraum- miete/Pacht sowie allen weiteren, bei einer Brauerei auftretenden rechtlichen Fallgestaltungen.

Die rechtssichere Vertragsgestaltung ist unabdingbare Voraussetzung, damit Sie vor rechtlichen Risiken und Überraschungen gefeit sind. Da es sich hier um ein Nischengebiet handelt, sind das Spezialwissen und die praktische Erfahrung unserer Kanzlei für Sie von besonderer Bedeutung. Wir helfen Ihnen und Ihrem Unternehmen zur Begründung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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